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Online-Fortbildungsveranstaltung – Das Konsumcannabisgesetz

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. / Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. / Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen /Strafverteidigervereinigung NRW e.V. / Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Einladung zur Online-Fortbildungsveranstaltung

Das Konsumcannabisgesetz – Erfahrungen und bisherige Rechtsprechung“

 am Mittwoch, den 26. Februar 2025 von 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:30 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Patrick Welke, Heidelberg

Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach

 

Hier können Sie sich kurz vor Beginn der Veranstaltung zum Meeting anmelden:

» Zoom-Meeting-Link 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. lädt alle Mitglieder zur einer Online-Fortbildung ein, die wir gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V. , der Initiativer Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. und der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. veranstalten.

Seit dem Inkrafttreten des neuen KCanG am 01.04.2024 sind einige Monate vergangenen, in denen zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen zum neuen Gesetz und dessen Auslegung ergangen sind. In der Veranstaltungen wird Rechtsanwalt Welke die bisherige Rechtsprechung  zum KCanG zusammenfassen und erläutert. Zu zahlreiche Fragestellungen gibt es bisher keine klare Rechtsprechung, hierzu werden in der Veranstaltung Lösungsansätze aus Sicht der Verteidigung aufzeigt, wobei Fallbeispiele aus der Praxis dargelegt werden.

Die Veranstaltung hat folgende Themen:

  • Überblick der bisherigen Rechtsprechung zum KCanG
  • Entscheidungen zur „nicht geringen Menge“
  • Freigrenze oder Freimenge – wieviel Cannabis kann eingezogen werden?
  • Offene Fragen: Mitbesitz, Aus zum Inhaltgestaltung des Eigenanbaus (Was zählt als Cannabispflanze?)
  • Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Kryptohandys bei Cannabisdelikten
  • Vollstreckungsfragen und der Umgang mit Bewährungsweisungen zu Cannabis
  • Praktische Erfahrungen und Verteidigungsansätze

Wir konnten Rechtsanwalt Patrick Welke als Referenten gewinnen.  Rechtsanwalt Patrick Welke ist Fachanwalt für Strafrecht in Heidelberg, er war schon vor dem Inkrafttreten des KCanG in diesem Bereich als Referent tätig und ist auch aktuell Dozent bei verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen.

Die Teilnahme an der Online-Fortbildung ist für unsere Mitglieder kostenlos! Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach  FAO bescheinigen.

Über eine rege Teilnahme von Ihnen würden wir uns freuen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Vorstandsvorsitzende Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V.