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Online-Fortbildungsveranstaltung – Kryptohandys Update

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. / Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. / Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen /Strafverteidigervereinigung

Einladung zur Online-Fortbildungsveranstaltung

Kryptohandys Update

Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Anom und Sky-ECC inklusive Exkurs zur zwangsweisen Entsperrung von Handys und Tabletts durch Fingerprint.

am Donnerstag, den 04. Dezember 2025 von 18:00 Uhr bis voraussichtlich 20:30 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim

Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach

Hier können Sie sich kurz vor Beginn der Veranstaltung zum Meeting anmelden:

» Zoom-Meeting-Link 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. lädt alle Mitglieder und die Mitglieder des Pflichtverteidigerbüros e.V. Stuttgart zur einer Online-Fortbildung ein, die wir gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V.  und der Initiativer Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. veranstalten.

In den letzten Monaten überschlugen sich die Ereignisse rund um Anom und Sky-ECC hinsichtlich der Fragen der Verwertbarkeit im Strafverfahren. Sowohl der BGH als auch das Bundesverfassungsgericht haben sich positioniert, während neue Erkenntnisse Zweifel an den Erkenntnisgrundlagen der Gerichte wecken. Zugleich häufen sich die Entscheidungen von Gerichten außerhalb Deutschlands, die erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Datenerlangung konstatieren. Das Seminar soll einen Überblick über die aktuelle Situation geben und in einem Exkurs auch auf die neue Rechtslage zur Frage der Entsperrung von Handys und Tablets etc. durch erzwungenen Fingerprint eingehen.

Wir konnten Rechtsanwalt Stefan Allgeier als Referenten gewinnen. Stefan Allgeier ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war unter anderem im Bereich aller Fragen um die Kryptohandys schon häufig Dozent bei verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen.

Die Teilnahme an der Fortbildung ist für unsere Mitglieder und die Mitglieder des Pflichtverteidigerbüros e.V. Stuttgart kostenlos. Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach FAO bescheinigen.

Über eine rege Teilnahme von Ihnen würden wir uns freuen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Vorstandsvorsitzende Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V.