Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V.
Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V
„Krypto-Chats: Was ändert sich nach EuGH, KCanG und neuester Rechtsprechung“
am Dienstag, den 14. Mai 2024 von 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:30 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim
Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach
Hier können Sie sich kurz vor Beginn der Veranstaltung anmelden:
https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZ0lcO2upjsiG9RfVT2nM1rSA9Xvx38UjuY_
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. lädt alle Mitglieder aus aktuellem Anlass zur einer weiteren Online-Fortbildung 2024 ein, die wir gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V. und der Initiativer Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. veranstalten, ein.
Wir konnten erneut Rechtsanwalt Stefan Allgeier, mit dem wir bereits eine Fortbildung zum Thema EncroChat und Anom durchgeführt hatten, als Referent zum Thema „Krypto-Chats – was ändert sich durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, KCanG und aktuelle Rechtsprechung in Deutschland“ gewinnen. Rechtsanwalt Stefan Allgeier ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim/Heidelberg und seit über 30 Jahren als Strafverteidiger tätig. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg im Bereich Strafprozessrecht/Strafverteidigung sowie Dozent bei verschiedenen Fortbildungsinstituten.
Anom, Sky ECC und Encrochat im Licht des EuGH und der neuesten innerstaatlichen Rechtsprechung
Durch die lang erwartete Entscheidung des EuGH vom 30.04.24 wurden bei weitem nicht alle Hoffnungen erfüllt. Die Analyse dieses Urteils, die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in Deutschland und die Verwertbarkeitsproblematik im Hinblick auf das KCanG werden in der Fortbildungsveranstaltung dargestellt Es gibt Anlass für neue Verteidigungsansätze, die in dem Seminar besprochen werden.
Die Teilnahme an der Online-Fortbildung ist für unsere Mitglieder kostenlos!
Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach FAO bescheinigen.
Über eine rege Teilnahme von Ihnen würden wir uns freuen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Vorstandsvorsitzende Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V.