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Einladung zur Online-Fortbildungsveranstaltung

Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V.
Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V

Das neue CanG und die Verteidigung in Cannabisverfahren

am Mittwoch, den 31. Januar 2024 von 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:30 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Patrick Welke, Heidelberg
Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach

Hier können Sie sich anmelden und auf dieser Seite finden Sie den Link zum Meeting:

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZYkf–uqjMrEtC89tBBa0EEg-chrizV9luy

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V. lädt alle Mitglieder zu einer Online-Fortbildung, die wir gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V. veranstalten, ein. Aufgrund der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis konnten wir Rechtsanwalt Patrick Welke als Referent zum Thema „Das neue CanG und die Verteidigung in Cannabisverfahren“ gewinnen. Rechtsanwalt Welke ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 2014 Strafverteidiger in Heidelberg. Er verteidigt bundesweit in Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis.

Das neue CanG soll nach derzeitigem Stand zum 01.04.2024 in Kraft treten. Die Veranstaltung wird den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens darlegen. Insbesondere werden die neuen strafrechtlichen Regelungen im Gesetz detailliert erläutert. Bei bestimmten Mengen führt das neue CanG zu einer völligen Straflosigkeit. Aber auch bei den schwerwiegenden Verbrechenstatbeständen werden die Strafrahmen deutlich gesenkt. Ebenfalls wird die nicht geringe Menge bei Cannabis neu zu definieren sein.

Welche Verteidigungsstrategien ergeben sich daraus für die aktuelle Verteidigung in Cannabisverfahren? Hier sollen Antragsmöglichkeiten in den laufenden Verfahren und die bisherige Erfahrung hiermit in der Praxis nahe gebracht werden. Teilweise hat die Justiz innerhalb der Behörden schon konkrete Handlungsanweisungen gegeben, welche ebenfalls dargestellt werden.

Abschließend sollen auch die Regelungen zur Vollstreckung und Löschung bestehender Verurteilungen und mögliche Auswirkungen auf laufende Bewährungsauflagen erörtert werden.

Die Teilnahme an der Online-Fortbildung ist für unsere Mitglieder kostenlos!
Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach FAO bescheinigen.

Über eine rege Teilnahme von Ihnen würden wir uns freuen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Vorstandsvorsitzende Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e. V.